Unabhängiges Sachverständigenbüro für Elektronik, EDV und Datenrettung
 

Erstellung eines Gutachten:

 Sie erhalten von uns nach einer erfolgten Schadenprüfung einen umfassenden Schadenbericht in Form eines Darstellungsprotokolls unter Angabe der Schaden- und Versicherungsnummer mit folgendem Inhalt:

Schadenkomponenten:

Hier werden die als schadhaft gemeldeten Gerätschaften mit der jeweiligen Seriennummer und Ausstattung / Konfiguration gelistet.

Optische Untersuchung:

Alle während unserer optischen Untersuchung lokalisierten Defekte, wie Brüche, Abnutzungen usw. werden hier einzeln, teilweise auch mit Bilddokumentation aufgeführt.

Elektrische Prüfung und Schadenumfang Analyse:

Nach erfolgter elektrischer Prüfung der Schadenanlagen mit anschließenden Tests, werden die aus den Untersuchungen resultierenden Fakten und Ergebnisse schriftlich festgehalten und eine detaillierte Analyse des Schadenumfangs protokolliert.

Schadenursache:

Anhand einer Beweisführung kann die tatsächliche Schadenursache sowie der Hergang unter Angabe von Gründen eingegrenzt werden. Wir zeigen auf, warum ein Schaden z.B. vorhersehbar war oder bestimmte Maßnahmen zur Schadenminderung hätten vorgenommen werden können.

Wiederherstellungsmöglichkeiten:

Unter dieser Überschrift finden Sie eine deutliche Darstellung von Reparatur- und Sanierungsmöglichkeiten mit den zu erwartenden Kosten inklusive einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Wiederbeschaffungsmöglichkeiten:

Dem Schadengerät technisch identische bzw. verfügbare Systeme werden hier mit aktuellen Listenpreisen aufgezeigt.

Zeitwert der Schadengeräte:

Hier finden Sie eine klare Wertangabe des technischen Zeitwertes der Schadenkomponenten, nach Vorgabe des Fachbereiches für Elektronik und EDV im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V.

Unterlagenprüfung:

Die beigefügte Schadenanzeige sowie Anlagen wie Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen über Reparaturen oder Neuanschaffungen werden eingehend überprüft und hier eindeutig definiert.

Zusammenfassung:

Alle wichtigen Punkte werden noch einmal zusammengefasst. Wir geben auch Hinweise über die Möglichkeiten der Kosten- und Schadenminderung und zeigen mögliche Vorgehensweisen auf.
Weitere Informationen, wie Restwertdefinitionen usw. erhalten Sie ebenfalls auf Wunsch.
Mit dem von ELTRON nach bestem Wissen und Gewissen erstellten Gutachten ist es dem Versicherer möglich, den Schaden zu regulieren. Die Berichte dürfen jederzeit 1:1 weitergeleitet oder auch vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.



Maßnahmen

Maßnahmenkatalog
So kann eine optimale Reaktion des Versicherers aussehen :
1. Zeitfaktor von der Schadenmeldung bis zur Erstreaktion möglichst kurz halten.
( 1 Woche max. )
2. Nach formaler Prüfung ( Vers.-Vertrag, Bestandsprüfung, Prämienzahlung etc. )
Antwortschreiben umgehend als Bestätigung mit Kausalitätsprüfung generieren.
Beispiel eines Anschreibens für den Versicherer an den Versicherungsnehmer:
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Schadenmeldung vom 01.01.20** und bitten Sie zur Überprüfung die vom Schaden betroffenen Komponenten an die
ELTRON Joechen & Rausch OHG
Gewerbering 5
D – 85777 Fahrenzhausen
TEL.: 089 / 37 50 52 - 0
FAX.: 089 / 37 50 52 22
einzusenden.
Nach Erhalt des Berichts von Seiten der Firma ELTRON, werden wir wieder unaufgefordert auf Sie zukommen. Wir verweisen auf den Vorbehalt der Ersatzpflicht, wenn keine entsprechende Überprüfungsmöglichkeit eingeräumt wird.
Bezüglich des Versandes gewährt Ihnen die ELTRON Joechen & Rausch OHG jegliche kostenfreie Unterstützung. Wir danken für Ihre Bemühungen und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bei Vorlage der schadhaften Geräte kann durch ELTRON Schadenmanagement die Schadenursache definiert werden. Weiter wird im Rahmen der Überprüfung dieser Schadengeräte der komplette Schadenumfang festgestellt, worauf anschließend die Wiederinstandsetzungs- und Wiederbeschaffungsmöglichkeiten dargestellt und dokumentiert werden.
3. Bei Elektronikschäden jeglicher Art vorab geforderte Schadenhöhe erkunden.
Sämtliche Originalbelege (Rechnungen, Lieferscheine, Kostenvoranschläge usw. ) sollten der Schadenmeldung beigefügt werden.
Zur schnellen und genauen Bearbeitung sollten diese Unterlagen der ELTRON Schadenmanagement zur Verfügung gestellt werden. Dies ist für das Einholen von Alternativangeboten erforderlich.
Weiter sind folgende Informationen hilfreich:a) Schadenforderungssumme b) Versicherungssumme c) Schadenhergang d) Fehlerbeschreibung
4. Unterscheiden Sie versicherte und nicht versicherte Komponenten
( z.B. Software von der Hardware, Zeitaufwendungen vom Material etc. ).
Bei Vorlage der Schadenkomponenten oder / und den dazugehörigen Unterlagen kann ELTRON Schadenmanagement diese Prüfung optimal vornehmen.
5. Unbedingt bei beaufschlagten Geräten / Systemen erneutes Einschalten vermeiden.
Bei Beachtung dieser wichtigen Regel, können zusätzliche Schäden ausgeschlossen werden. Außerdem ist die Möglichkeit einer kostengünstigen Reparatur / Sanierung sehr groß.
Im Falle eines Datenverlustes ist es unbedingt notwendig keine voreiligen Schritte zu unternehmen. Um einen totalen Verlust / Totalschaden vermeiden zu können, sollte umgehend Kontakt mit uns aufgenommen werden. Wir werden Ihnen dann aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, die "verlorenen" Daten zurück zu gewinnen.
6. Lassen Sie sich von ELTRON Schadenmanagement beraten, ganz egal,
wann Sie in welchem Schaden Unterstützung / Informationen benötigen könnten.
Schon allein mit einer Unterlagenprüfung durch ELTRON Schadenmanagement können oft bis zu 80 % Kostenminderung erreicht werden.
Speziell bei Diebstahlschäden ist eine detaillierte Unterlagenprüfung für die Schadenregulierung absolut erforderlich.
Wir bieten gerne auch eine technische Betreuung für den Versicherungsnehmer an.

 

E-Mail
Anruf
Karte